Zweirad-Diebstahl: einfach und schnell

Fahrrad, E-Bike, Roller und Motorrad – Zweiräder sind beliebte Diebesbeute. 2020 wurden 4.361 Mopeds und Krafträder gestohlen. 43.140 Diebstähle von Fahrrädern wurden zur Anzeige gebracht – Schätzungen nach kommen zusätzlich bis zu 5mal so viele Fälle nicht zur Anzeige.

Damit Ihr Zweirad in Ihrem Besitz bleibt, können Sie etwas tun.

Seitenübersicht:

Sicherung für das Motorrad

Motorräder sollten gesichert sein mit

  • Elektronischer Wegfahrsperre
  • Diebstahlwarnanlage (DWA)
  • Mechanische Sicherungen wie Ketten, Bügel oder Schlösser

Soweit die elektronische Wegfahrsperre und die Diebstahlwarnanlage ab Werk im Lieferumfang des Motorrads enthalten sind, sollten sie diese Sicherheitstechnik nachrüsten (lassen).

Darüber hinaus empfiehlt die Polizei die elektronische Sicherheitstechnik um mechanische Sicherheitstechnik zu ergänzen. Bei der Auswahl von Ketten, Bügeln und Schlössern sollten Sie auf hochwertiges Material (z. B. durchgehärteter Spezialstahl) und massive Schließsysteme achten. Der VdS (VdS Schadenverhürung GmbH) bietet renommierte Prüfverfahren, nach denen er unter anderen Zweiradschlösser auf ihre Diebstahlsicherung testet. Die Zweiradschlösser der VdS-Klasse B eignen sich für Motorräder.

Nach oben

Sicherung für das Fahrrad

Wirksamer Schutz bedeutet nicht nur, das Fahrrad mit stabilen Schlössern abzuschließen, sondern auch (z. B. an einem Fahrradständer) anzuschließen. Darüber hinaus schützt Abschreckung vor Diebstahl.

Damit sollte man solide Bügelschlösser und Panzerkabel verwenden. Zudem trifft auf die Sicherheitstechnik für Fahrräder zu, was auch für Motorräder gilt: Bei der Auswahl von Ketten, Bügeln und Schlössern sollten Sie auf hochwertiges Material (z. B. durchgehärteter Spezialstahl) und massive Schließsysteme achten. Auch für Fahrradschlösser führt der VdS Prüfverfahren durch. Die Zweiradschlösser der VdS-Klasse A eignen sich für Fahrräder.

Nach oben

Fahrrad-Codierung

Ein Aspekt für Sicherheit: die Fahrrad-Codierung. Diese wird z. B. von Versicherern, Fahrradhändlern, dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) und auch einigen Polizeibehörden angeboten.

Voraussetzung: Sie müssen nachweisen, dass das Fahrrad Ihnen gehört.
Dann erhalten Sie einen alphanumerischen Code (eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern), der Ihre Wohnanschrift verschlüsselt.
Dieser Code wird dann z. B. mit einer witterungsbeständigen lackierten Gravur auf das Fahrrad aufgebracht – und schützt es so in zweierlei Hinsicht.

Zum Einen kann ein verschwundenes und z. B. bei der Polizei wieder aufgetauchtes Fahrrad über den Code dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden.

Zum Anderen kommt es meist gar nicht mehr zum Diebstahl, da codierte und damit registrierte Fahrräder kaum verkauft werden können – und die Codiernummern lassen sich nicht so einfach entfernen.

Nach oben

Quelle:

www.polizei-beratung.de, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Nach oben

Cookie-Popup anzeigen