Trickdiebstahl kann jeden treffen

TrickbetrügerInnen, falsche PolizeibeamtInnen, windige GeschäftsmacherInnen – sie nutzen die Hilfsbereitschaft und Unsicherheit der HausbewohnerInnen aus. Im Fokus stehen dabei längst nicht meh nur SeniorInnen.

Wehren Sie sich selbstbewusst dagegen. Folgende polizeilichen Empfehlungen können Ihnen dabei helfen.

Seitenübersicht:

Trickbetrug am Telefon: Falsche Polizeibeamte

AnruferInnen geben sich als PolizeibeamtInnen aus. Auf dem Telefondisplay des Opfers lassen die BetrügerInnen durch technische Tricks die 110 erscheinen, um einen Anruf der echten Polizei vorzutäuschen. Dabei muss man wissen: Bei einem Anruf der echten Polizei erscheint niemals die 110!

Ein falscher Polizeibeamter erklärt häufig, Ermittlungen hätten ergeben, bei den Angerufenen stehe ein Einbruch unmittelbar bevor, die Tätergruppe sei bekannt und höchst gefährlich oder stehe in Kontakt zu MitarbeiterInnen einerBankfiliale. Dort sei das Geld nun nicht mehr sicher und müsse sofort in bar nach Hause geholt werden.

Dem Opfer wird angekündigt, dass die Polizei vorhandene Wertgegenstände in Verwahrung nehme, bis die angebliche Gefahr vorüber sei. Danach könne man alles im Polizeipräsidium wieder abholen.
Sollte das Opfer darauf nicht eingehen, wird es damit unter Druck gesetzt, dass man sich strafbar mache, wenn man die - angeblich geheimen - Maßnahmen der Polizei nicht unterstütze.

Dabei rufen die TäterInnen immer wieder an - um z. B. über den angeblich neuesten Ermittlungsstand zu berichten -, sodass Opfer keinen Freiraum bekommen, um selbst einen klaren Gedanken zu fassen. Teilweise berichten Geschädigte von 70 Anrufen innerhalb von 24 Stunden. In anderen Fällen gehen zahlreiche Anrufe über mehrere Tage ein oder einzelne Telefonate dauern über Stunden. Dieses Vorgehen zermürbt.

Wenn Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sind, schämen Sie sich nicht - gehen Sie zur Polizei und zeigen Sie die Straftat an!

Folgende polizeiliche Hinweise unterstützen Sie dabei, nicht auf falsche PolizeibeamtInnen hereinzufallen:

  • Die Polizei ruft Sie nie mit der 110 an.
  • Sollen Sie mit 110 verbunden werden - Auflegen!
  • Immer selbst die 110 wählen.
  • Geben Sie Unbekannten keine Auskünfte über Ihre Lebens- und Vermögensverhältnisse oder über andere persönliche Daten.
  • Werden Sie nach Geld oder Wertsachen gefragt - Auflegen!
  • Öffnen Sie Unbekannten niemals die Tür.
  • Übergeben Sie Unbekannten - auch der Polizei - niemals Geld oder Wertsachen.
  • Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson - vor allem dann, wenn man Sie zur Verschwiegenheit anhalten will.
  • Werden Sie zu Verschwiegenheit aufgefordert - Auflegen!
  • Beenden Sie merkwürdige Telefonate selbst frühzeitig - immer selbst auflegen.
  • Melden Sie solche Vorfälle der Polizei - auch dann, wenn Sie nur einen Anruf erhalten und keinen Schaden erlitten haben.

Nach oben

Trickbetrug am Telefon: Falscher-Enkel-Trick

Das Telefon klingelt. BetrügerInnen geben sich als Verwandte, EnkelInnen oder gute Bekannte aus und bitten wegen einer dringenden Notlage um Geld. Wenn Sie sich zur Geldübergabe bereit erklären, teilt Ihnen der angebliche Verwandte oder Bekannte mit, dass er nicht selbst kommen kann, sondern einen Ihnen unbekannten Freund schicken wird.

Die Polizei rät:

  • Seien Sie misstrauisch bei AnruferInnen, deren Stimme Sie nicht kennen - auch wenn dies "erklärt" wird, z. B. mit einer Erkältung, einer schlechten Handyverbindung oder der Information, der Anrufer könne nicht lauter sprechen.
  • Erraten Sie nicht den Namen des Anrufers, wenn der sich nicht vorstellt.
  • Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Halten Sie bei einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit Familienmitgliedern Rücksprache.
  • Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Sie nicht kennen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Notruf: 110.

Nach oben

Trickbetrug an der Haustür - Windige GeschäftemacherInnen

Zeitschriftenabos an der Tür verkauft, ein Telefonvertrag per Anruf abgeschlossen oder Gewinnversprechen bei Kaffeefahrten – Geschäftemacherei, die einen oftmals teuer zu stehen kommen.

Die Polizei rät:

  • Lassen Sie sich Zeit – unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht durchgelesen oder genau verstanden haben - weil Sie z. B. Ihre Brille nicht zur Hand haben.
  • Im Zweifel: Leisten Sie keine Unterschrift an der Haustür.
  • Wenn Sie etwas unterschreiben, bitten Sie einen Bekannten als Zeugen dazu.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das korrekte Datum und die Unterschrift – das Datum ist wichtig für Ihre Widerspruchsfrist.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie von einem Geschäft zurücktreten möchten, schicken Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss an die VerkäuferInnen.

Nach oben

Trickdiebstahl - in der Wohnung

Es klingelt an der Tür. Eine unbekannte Person bittet um Hilfe, täuscht eine Notlage vor. Oder sie gibt vor, eine Amtsperson zu sein. Oder sie behauptet, Sie zu kennen.
Ihr Ziel ist es, in Ihre Wohnung zu gelangen und mitgehen zu lassen, was ihr zwischen die Finger kommt – denn Sie können Ihre Augen einfach nicht immer überall haben.

Die Polizei rät:

  • Bevor Sie die Tür öffnen, vergewissern Sie sich, wer zu Ihnen will.
  • Öffnen Sie die Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre.
  • Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung.
  • Lassen Sie unbekannten Besuch nur herein, wenn Sie nicht alleine sind.
  • Nehmen Sie für Ihre NachbarInnen nur Lieferungen entgegen, die sie Ihnen angekündigt haben.
  • Bieten Sie bei einer angeblichen Notlage an, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Wasser, Schreibzeug) hinauszureichen. Lassen Sie Ihre Türe dabei immer durch die Türsperre gesichert.
  • Lassen Sie nur HandwerkerInnen herein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen einen Dienstausweis. Prüfen Sie den Ausweis in Ruhe - z. B. auch über einen Anruf in der Firma/Institution/Behörde, von der der Vertreter angeblich kommt. Nehmen Sie sich die Zeit, die Telefonnummer selbst im Telefonbuch oder Internet zu finden.
  • Werden BesucherInnen zudringlich, wehren Sie sich notfalls energisch und werden Sie laut um NachbarInnen aufmerksam zu machen.

Nach oben

Quellen:

  • Sicher zu Hause, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Informationen von Polizei Aachen, Polizei Köln und Polizei Münster

Nach oben

Cookie-Popup anzeigen