Aktuelle Förderungen

Hier finden Sie Informationen und Links zu Einbruchschutz-Förderprogrammen, Steuerbonus für Handwerkerleistungen und Versicherungsnachlass für Plaketteninhaber.

Seitenübersicht:

Förderung der KfW

Für EigentümerInnen und MieterInnen von Wohngebäuden bietet die KfW zinsgünstige Kredite aus dem Förderprogramm:

  • “Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)”

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen:

Details zu den technischen Mindestanforderungen:
Technische Mindestnforderugen und förderfähige Maßnahmen

Kredit für Einbruchschutzmaßnahmen:
Die förderfähigen Maßnahmen werden über ein Darlehen gefördert. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW, i. d. R. ist dies die Hausbank.

Wichtige Hinweise:
Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen

Weitere Informationen:
Altersgerecht umbauen - Infoseite der KfW


  
  Alle Angaben ohne Gewähr 

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Förderung des Bafa

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet für Eigentümer und Mieter Zuschüsse aus dem Förderprogramm

  • “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)”

Förderfähige Maßnahmen:

Details zu den technischen Mindestanforderungen:
Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.

Wichtige Hinweise:
Für das BEG-Programm gelten technische Mindestanforderungen (wie die Einhaltung maximale u-Werte) und Förderbedingungen (wie die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)), die auch bei Einbruchschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen:
Sanierung Wohngebäude - Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle

                                                                                                              Alle Angaben ohne Gewähr  

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Weitere Förderprogramme

  • ggf. kommunale Förderprogramme
    jeweilige Stadt-/Kreisverwaltung

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Bank-Darlehen

Ob bei Neubauten oder im Fall von Modernisierung und Umbau können Banken und Bausparkassen bei der Finanzierung unterstützen. Hier lohnt sich der Vergleich verschiedener Angebote, um die passenden Konditionen zu finden. Im Bereich von Modernisierung und Renovierung bieten Finanzdienstleister z. B. Kredite ohne grundbuchliche Absicherung und konstante Raten bis zur vollständigen Rückzahlung.

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Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus 

  • Erhaltungsmaßnahmen, 
  • Modernisierungsmaßnahmen oder 
  • Renovierungsmaßnahmen 
  • von einem Handwerker 

durchführen lässt, kann einen Steuerbonus (§ 35 a EStG) für die in Rechnung gestellten Arbeitskosten erhalten. 
Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerklärung.

Unser Tipp
Achten Sie darauf, dass in Ihren Handwerkerrechnungen die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, die Mehrwertsteuer angegeben ist und der Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wurde. Reichen Sie die Rechnung(en) mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.

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Nachlass auf die Hausratversicherung

Die Versicherer im Netzwerk „Zuhause sicher“ geben einen Nachlass auf die Hausratversicherung, wenn man eine Präventionsplakette erhalten hat. Sprechen Sie dazu Ihr Versicherungsbüro an.

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Infoblatt Fördermittel

Zu den Fördermitteln von KfW und Bafa können Sie ein Infoblatt herunterladen:

Quellen:

www.kfw.de, KfW
www.nrwbank.de, NRW-Bank
www.foerderdatenbank.de, Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
www.bafa.de, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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