Kriminalpräventive Gestaltung von Mehrfamilienhäusern

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass zwei Kriterien für die Sicherheit eines Raums von wesentlicher Bedeutung sind.
Zum Einen sind dies fest definierte und gut sichtbare Begrenzungen zwischen den Zonen des privaten, des halbprivaten/halböffentlichen und des öffentlichen Raums.
Zum Anderen handelt es sich um die Verantwortung der Bewohnerschaft - wenn sich die BewohnerInnen für ihre Wohnumgebung verantwortlich fühlen, leisten sie natürliche soziale Kontrolle.

Im Folgenden stellen wir die polizeilichen Empfehlungen für reale und symbolische Begrenzungen sowie zur Förderung einer intakten Nachbarschaft vor.

Allgemein: Objektive Faktoren zur Gebäudesicherheit

  • einbruchhemmende Türen
  • Schließzylinder, Bohr- und Ziehschutz, Mehrfachverriegelungen, Schwenkhakenriegel, Sicherheitsbeschläge mit Zylinderabdeckung
  • einbruchhemmende Fenster
  • einbruchhemmende Rollläden
  • Schließanlagen
  • Gegensprechanlagen
  • gut ausgeleuchtete und einsehbare Hauseingänge und Treppenhäuser
  • Briefkästen, die von außen zu beschicken und von innen zu entleeren sind

Allgemein: Subjektive Faktoren zur Gebäudesicherheit

  • Ausbau der persönlichen Kontakte zwischen den BewohnerInnen
  • sozial stabile Hausgemeinschaften
  • Nachbarschaftsfeste
  • Nachbarschaftsinitiativen (zur Lösung von Problemen im Wohnumfeld)
  • positive Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden

Begrünung der Außenanlagen und Wege

  • Verwendung von Laubbäumen, deren Blattwerk erst in einer Höhe von 2m beginnt (Einsehbarkeit/Überschaubarkeit)
  • Einpflanzen von Sträuchern, die nicht höher als 2m sind
  • Einhalten eines Pflanzabstands zu Wegen von ca. 2m
  • Pflanzen in der Weise setzen, dass sie keinen Sichtschutz bieten

Eingangsbereiche/Hauseingänge

  • Ausstattung mit Einbruch hemmenden Eingangstüren aus Klarglas
  • Vermeidung von Säulen und Verwinkelungen
  • Planung einer ausreichenden Breite
  • Vermeidung oder zumindest transparente Gestaltung von Nischen und Ecken
  • Verwendung von Beleuchtungskörpern aus schwer zerstörbaren Materialien
  • Einbau eines Schalters für die Innenbeleuchtung außen am Eingang
  • Einrichtung von Dauerbeleuchtung bei dunklen Eingangshallen
  • Einrichtung von Notbeleuchtung zur Nachtzeit
  • Realisierung der Wegbeleuchtung durch Bewegungsmelder
  • Überschaubarkeit der Zugänge zu Fahrstühlen, Treppenhäusern, Keller- und Nebenräumen
  • Setzen von Schaltern für die Beleuchtung von Treppenhäusern, Keller u. ä. in der Eingangshalle
  • Gestaltung der Zugangswege zum Hauseingang übersichtlich, barrierefrei und ausreichend breit
  • Installation einer Zutrittskontrolle durch eine Schließanlage mit selbstverriegelnden Schlössern, Gegensprechanlage und Videoüberwachung
  • Geschlossenhalten der Türen tagsüber – Verschlossenhalten der Türen nach 22 Uhr
  • Übersichtliche Anordnung der Klingeltableaus mit Stockwerkzuordnung
  • Verwendung von Briefkästen, die von außen zu beschicken und von innen zu entleeren sind
  • ständiges Verschlossenhalten von Keller- und Nebenräumen
  • Erreichbarkeit von verschließbaren Nebenräumen für Fahrräder und Kinderwagen von der Eingangshalle aus

Flure

  • Gestaltung der Flure durch die Fluranlieger
    -> Übertragung von Verantwortung auf die HausbewohnerInnen und damit Erhöhung der sozialen Kontrolle
  • Überschaubarkeit durch kurze Flure
  • Verkürzung langer Flure durch Zwischentüren
  • Vermeidung von Winkeln und Ecken 
  • Anlegen der Flure in Sternform ausgehend von Aufzug/Treppenhaus/Vorraum
  • Planung gegenüberliegender und mit Weitwinkelspion ausgestatteter Wohnungsabschlusstüren
  • Verwendung von Namensschildern an Flurzwischentüren
  • Flurgestaltung möglichst mit Tageslichteinfall
  • Programmierung einer ausreichenden Länge der Zeitintervalle des automatisch gesteuerten Flurlichts
  • Nutzung beleuchteter Lichtschalter
  • Installation der Lichtschalter für die Flurbeleuchtung in den Wohnungen
  • Planung einer ausreichenden Breite
  • Verwendung heller Farben
  • Verwendung widerstandsfähiger und problemlos zu pflegender Materialien
  • Installation von Verteilerkästen in einem gesicherten Bereich

Gemeinschaftsräume/Keller

  • Verschlossenhalten der Türen
  • Regelung einer nachvollziehbaren Benutzung z. B. durch Belegungslisten
  • Sicherstellung einer regelmäßigen Pflege
  • Übertragung von Verantwortung auf die HausbewohnerInnen und damit Erhöhung der sozialen Kontrolle durch die gemeinsame Gestaltung der Räume
  • Sicherung teurer Einrichtungsgegenstände gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung
  • Verwendung einbruchhemmender Türen für Räume mit Zugang nach außen
  • Nutzung gemauerter Wände für Kellerparzellen
  • Einbau einbruchhemmender Kellerfenster
  • Beschäftigung einer Hausmeisterin oder eines Hausmeisters, die/der die Aufsicht führt
  • Betreiben von kostenpflichtigen Geräten mit Wertmünzen oder Geldkarten (Bsp.: Waschmaschine)
  • Vergabe fester Zeiten für den Gebrauch gemeinsam genutzter Geräte (Bsp.: Waschmaschine)

Fahrstühle

  • Planung eines sauberen, intakten, gut einsehbaren und gut ausgeleuchteten Vorraums
  • Verwendung erkennbarer Stockwerksanzeigen
  • Nutzung einsehbarer Aufzugstüren
  • Verzicht auf Ecken und Nischen
  • Einbau widerstandsfähiger Beleuchtungskörper
  • Einbau von Spiegeln (senkt den Tatanreiz für Sachbeschädigung)
  • Einsatz eines Ganzglasaufzug oder zumindest Auskleidung mit mustergewalzten Edelstahlblechen

Fassaden/Balkone/Terrassen

  • Planung eines niedrig bepflanzten Randstreifen
  • Hinwirken auf eine übersichtliche Bepflanzung der Balkone/Terrassen
  • Hinwirken auf eine gepflegte Balkon- und Terrassengestaltung
  • Hinwirken auf eine sichtdurchlässige Bepflanzung von Balkonen und Terrassen
  • Vermeidung von Sichtsperren durch Mauern, Hecken, bewachsene Geländer
  • Gestaltung eines ansprechenden Aussehens z. B. durch die farbliche Gestaltung der Fassade
  • Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung
  • Hinwirken auf eine unmittelbare Beseitigung von Beschädigungen und Verunreinigungen
  • Verminderung des Tatanreizes für Graffiti durch 
    - grobe, unebene Oberflächen
    - farbenfrohe Fassadengestaltung
    - Graffiti abweisende Beschichtung der Oberflächen
    - begrünte Fassaden
    - rasche Beseitigung von Graffiti (Bewunderungswirkung entfällt für den Sprayer)
  • Verzicht auf Rankgerüste
  • Anbringung des Treppengeländers der Außenkellertreppe nicht direkt vor Fenstern, Balkonen, Terrassen
  • Nutzung von Abstandsbepflanzung 

Quelle:

Städtebau und Kriminalprävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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