Satzungsunterlagen
Das gesamtgesellschaftliche Engagement für Einbruchschutz und Brandschutz im Netzwerk "Zuhause sicher" basiert auf der Rechtsform des Vereins.
Auf diese Weise gelingt es, die Zusammenarbeit auf Dauer und unabhängig von Mitgliederwechseln anzulegen. Zudem ist damit eine sowohl von den Behörden als auch von den Unternehmen losgelöste Kassenführung möglich. MitarbeiterInnen sind Personal des Vereins und damit weder Behörden- noch Unternehmenszielen, sondern allein dem gemeinnützigen Vereinszweck verpflichtet.
Seitenübersicht:
Netzwerk Zuhause sicher e. V.
Für den Netzwerk Zuhause sicher e. V. (eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster unter VR 4728)
Hinweise
- Für öffentlich-rechtliche Institutionen ist die Beteiligung (erfolgt über das Kuratorium) beitragsfrei.
- Vereinsmitglieder haben unabhängig von der Höhe ihrer Beiträge jeweils eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Unternehmen einer Unternehmensgruppe verfügen gemeinsam über eine Stimme.
Schutzgemeinschaften
Für die Schutzgemeinschaften
Hinweis
- Satzung und Beitragsordnung sind grundsätzlich für alle Schutzgemeinschaften gleich. In Einzelfällen und in Rücksprache mit der “Zuhause sicher”-Geschäftsstelle können die Amtszeiten der Vorstände und die Höhe der Beiträge geringfügig voneinander abweichen.
Bundesschutzgemeinschaft e. V.
Für den Bundesschutzgemeinschaft e. V. (eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster unter VR 5260)
Hinweise
- Der Bundesschutzgemeinschaft e. V. ist ins Leben gerufen worden, um lokalen Unternehmen eine Schutzgemeinschafts-Beteiligung zu ermöglichen, die jedoch vor Ort ohne ausreichend Mitstreiter keinen lokalen Verein gründen können.
- Wenn eine Schutzgemeinschaft vor Ort, den Aufwand einen örtlichen Verein zu führen (u. a. Vorstand, Kassenwart), scheut, bietet der Bundesschutzgemeinschaft e. V. eine Alternative bei Fortbestand der örtlichen Gruppe.