BürgerInnen im Blick

Als Initiative der Polizei und gemeinnütziger Verein stellt das Netzwerk „Zuhause sicher“ die BürgerInnen in den Mittelpunkt. Es geht um ihre Sicherheit – ganz konkret um wirksamen Einbruchschutz und effektiven Brandschutz für ihr Zuhause. MieterInnen und EingetümerInnen auf die Wichtigkeit von Einbruchschutz und Brandschutz aufmerksam zu machen und sie auf dem Weg zum sicheren Zuhause zu begleiten, ist das Anliegen aller "Zuhause sicher"-Partner.

Seitenübersicht:

Einbruchschutz: Die Polizei empfiehlt

Inhaltliche Grundlage ist die bundesweit einheitliche Empfehlungspraxis der Polizei. Ihre Erkenntnisse und Erfahrungen im Bereich Einbruchdiebstahl geben die Empfehlungen zum Einbruchschutz konsequent vor. Die Harmonisierung mit Beratungsinhalten von z. B. Architekturbüros, Handwerksbetrieben, Versicherern oder Herstellern ist damit ein wesentliches Element der "Zuhause sicher"-Philosophie.

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Gemeinnützigkeit: Für Einbruchschutz und Brandschutz

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ ist mit seiner Eintragung ins Vereinsregister als gemeinnützig anerkannt worden – denn die Unterstützung der polizeilichen Kriminalprävention und der Brandvorbeugung der Feuerwehr ist Ziel des Vereins.
Im Mittelpunkt des gemeinsamen Engagements aller Partner stehen die BürgerInnen, ob als MieterInnen einer Wohnung, EigentümerInnen eines Einfamilienhauses oder InhaberInnen eines Wohnquartiers. Für ihre Sicherheit zuhause bzw. die ihrer MieterInnen setzen sich die „Zuhause sicher“-Partner auf der Plattform des gemeinnützigen Vereins dauerhaft und nachhaltig ein.

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Respekt: Voraussetzung einer nachhaltigen Zusammenarbeit

„Zuhause sicher“ zeichnet sich durch einen offenen Fachaustausch und den gegenseitigen Respekt der Partner für die Handlungsrahmen der anderen engagierten Akteure aus. Ihrem Handeln liegen die Richtlinien der Vereinsethik zugrunde.

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Beteiligung: Überregional und vor Ort

Im Netzwerk "Zuhause sicher" gilt: Global denken, lokal handeln. Der gemeinnützige Verein bietet eine überregionale Plattform für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Partner aus öffentlich-rechtlichen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Für überregional tätige Unternehmen gibt es die Möglichkeit einer überregionalen Beteiligung. Für lokale Betriebe und Institutionen, wie z. B. Polizeibehörden, Handwerksbetriebe und Kommunen ist das "Zuhause sicher"-Konzept konkret vor Ort nutzbar.

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Qualität: Grundlage für Einbruchschutz und Brandschutz

Es geht um die Sicherheit von Menschen. Qualität in der Beratung zu Einbruchschutz und Bandschutz, und der Montage von Sicherheitstechnik ist damit unabdingbar.

Die Qualitätsanforderungen des Netzwerkes „Zuhause sicher“ sind daher klar definiert:

  • Mechanik-, Elektronik- und Video-Errichter:
    Anerkennung durch die zuständige Polizeibehörde als Errichter für mechanischen und/oder elektronischen und/oder videotechnischen Einbruchschutz sowie Teilnahme an mindestens einer fachbezogenen Weiterbildung pro Jahr
  • Unternehmen, die weitere polizeiliche Empfehlungen (wie Montage neuer Fenster/Türen), umsetzen:
    Teilnahme an der Grundschulung des Errichterlehrgangs und Vorlage eines Führungszeugnisses sowie Teilnahme an mindestens einer fachbezogenen Weiterbildung pro Jahr
  • Partner aus Industrie, Dienstleistungs- und Versicherungswirtschaft: 
    Soziales Verantwortungsbewusstsein, Seriosität, Partnerschaftlichkeit sowie Verpflichtung auf die Inhalte der polizeilichen Empfehlungspraxis
  • Das Netzwerk „Zuhause sicher“ selbst:
    kontinuierliche, öffentliche Erfolgskontrolle durch externe, wissenschaftliche Evaluationen

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Präventionsplakette: Für Bürger-Engagement

Nach dem Vorbild der Politie Keurmerk von Veilig Wonen in den Niederlanden, vergeben auch die Polizeibehörden, die das „Zuhause sicher“-Konzept verwenden, an ihre BürgerInnen eine Präventionsplakette – wenn diese in ihrem Zuhause

  • alle gefährdeten Fenster, Türen und sonstige Gebäudeöffnungen mit (geprüfter/zertifizierter) mechanischer Sicherheitstechnik nach der polizeilichen Empfehlungspraxis versehen
  • Rauchmelder gemäß BauO installiert (falls keine Regelung: mindest. ein Rauchmelder pro Schlafzimmer und Flur, der Fluchtweg ist)
  • ein Telefon, ggf. Handy, am Bett (für den Notfall)
  • und die Hausnummer gut sichtbar angebracht (damit man im Notfall schnell gefunden wird) haben

Mit der Übergabe der Präventionsplakette geht weder eine Abnahme noch eine Zertifizierung des Gebäudezustandes einher. Sie ist eine Ehrung der EigentümerInnen und MieterInnen für ihr besonderes Engagement um die Sicherheit zuhause. Sie wird vergeben, wenn die polizeilichen Einbruchschutz-Empfehlungen augenscheinlich vollständig umgesetzt sind. Sie kommt bei der Absicherung von Privathaushalten, nicht bei Gewerbeobjekten zum Einsatz.

In Regionen, in denen die örtliche Polizeibehörde das „Zuhause sicher“-Konzept nicht verwendet, können sich BürgerInnen an die „Zuhause sicher“-Geschäftsstelle wenden und erhalten ihre Präventionsplakette durch einen ehrenamtlichen „Zuhause sicher“-Experten. Die Polizeibehörden vor Ort werden über eine solche Plakettenvergabe informiert und eingeladen, das „Zuhause sicher“-Konzept in ihrer Präventionsarbeit zu nutzen.

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Finanzierung: Dem gemeinnützigen Zweck verpflichtet

Die Partner aus der Wirtschaft unterstützen das Netzwerk „Zuhause sicher“ im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft mit Mitgliedsbeiträgen. Für öffentlich-rechtliche Institutionen, wie Polizeibehörden, ist die Nutzung des „Zuhause sicher“-Konzepts beitragsfrei.

Die Mitgliedsbeiträge fließen in die Kasse des gemeinnützigen Vereins und sind für den gemeinnützigen Zweck “Einbruchschutz und Brandschutz” zu verwenden. Der Rechenschafts- und Geschäftsbericht sowie die Vereinsbilanz geben jedes Jahr Auskunft über die genaue Mittelverwendung.

Viele Betriebe und Unternehmen engagieren sich zusätzlich mit Öffentlichkeitsarbeit (wie folierter ÖPNV), Veranstaltungen (wie Sicherheitstage) oder Projektspenden (z. B. für ein Beratungsmobil).

Spenden von BürgerInnen und Zuweisungen über die Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen den gemeinnützigen Verein ebenfalls.

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